Statuten des Oldtimervereines Blindenmarkt:
Mit der Annahme der Mitgliedschaft durch den Verein verpflichtet sich das Mitglied die Vereinsstatuten einzuhalten, sowie nach Möglichkeit an Klubabenden, Vollversammlungen und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von € 15.- ( € 8,- für Zweitmitglied) ist termingerecht ( bis spätestens 31. März für das aktuelle Jahr) an den Verein zu überweisen oder bar zu erlegen.
Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, in schriftlicher Form (Brief oder Fax) möglich. (d.h. das Kündigungsschreiben muss spätestens per 30.September beim Verein eingetroffen sein.)